Wenn ein geliebter Mensch geht

Klarheit und Orientierung in einer schwierigen Zeit – Schritt für Schritt wissen, was im Todesfall zu tun ist.

Ein Leitfaden für Angehörige

Ein Todesfall ist
eingetreten – Was tun?


checkliste todesfall

Kontakt aufnehmen mit
dem Bestattungsamt

Nehmen Sie möglichst bald telefonisch oder persönlich Kontakt mit dem Bestattungsamt Ihrer Wohngemeinde auf. Dort erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu den weiteren Schritten und können die notwendigen Formalitäten besprechen. Bitte vereinbaren Sie einen möglichen Abdankungstermin mit dem zuständigen Pfarramt erst, nachdem Sie vom Bestattungsamt die entsprechende Bestätigung oder Zustimmung erhalten haben.

todesfall was tun

Ein geliebter Mensch ist zu Hause verstorben

Kontaktieren Sie bitte den Hausarzt oder dessen Stellvertretung. Falls keiner erreichbar ist, wenden Sie sich an den Notarzt. Der Arzt stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus, welche für die weiteren Schritte erforderlich ist. Bei ausserordentlichen Todesfällen – etwa infolge eines Unfalls, Suizids, Gewaltdelikts, einer Vergiftung oder wenn die Todesursache unklar ist – wird der zugezogene Arzt die notwendigen zusätzlichen Massnahmen veranlassen. Dazu gehört insbesondere die Benachrichtigung der Polizei beziehungsweise des Untersuchungsrichteramts.

vorgehen im todesfall

Einsargung und Aufbahrung

Sobald der Leichnam durch den Arzt oder das Untersuchungsrichteramt freigegeben wurde, kann die Einsargung sowie die Überführung in den Aufbahrungsraum erfolgen. Die Einkleidung und Einsargung können – noch bevor Sie mit dem Bestattungsamt Kontakt aufnehmen – direkt bei uns veranlasst werden. Wir begleiten Sie dabei mit Einfühlungsvermögen und Sorgfalt, übernehmen alle notwendigen organisatorischen Schritte und sorgen dafür, dass alles in Ruhe, Würde und im Sinne des Verstorbenen vorbereitet wird.

was ist im todesfall zu tun

Jemand ist im Spital oder Pflegeheim verstorben

Die Verwaltung des Spitals oder Heimes informiert in der Regel direkt den zuständigen Bestatter sowie das Bestattungsamt über den eingetretenen Todesfall. Damit wird gewährleistet, dass die notwendigen administrativen Abläufe ohne zeitliche Verzögerung beginnen können. Gleichzeitig werden die Personalien des Verstorbenen, die Todeszeit sowie allfällige medizinische Dokumente korrekt an die zuständigen Stellen weitergeleitet, um den weiteren Verlauf der Formalitäten sicherzustellen.

Ein Leitfaden für Angehörige

Ein Todesfall ist
eingetreten – Was tun?


Kontakt aufnehmen mit
dem Bestattungsamt

Nehmen Sie möglichst bald telefonisch oder persönlich Kontakt mit dem Bestattungsamt Ihrer Wohngemeinde auf. Dort erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu den weiteren Schritten und können die notwendigen Formalitäten besprechen. Bitte vereinbaren Sie einen möglichen Abdankungstermin mit dem zuständigen Pfarramt erst, nachdem Sie vom Bestattungsamt die entsprechende Bestätigung oder Zustimmung erhalten haben.

todesfall was tun
checkliste todesfall

Ein geliebter Mensch ist zu Hause verstorben

Kontaktieren Sie bitte den Hausarzt oder dessen Stellvertretung. Falls keiner erreichbar ist, wenden Sie sich an den Notarzt. Der Arzt stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus, welche für die weiteren Schritte erforderlich ist. Bei ausserordentlichen Todesfällen – etwa infolge eines Unfalls, Suizids, Gewaltdelikts, einer Vergiftung oder wenn die Todesursache unklar ist – wird der zugezogene Arzt die notwendigen zusätzlichen Massnahmen veranlassen. Dazu gehört insbesondere die Benachrichtigung der Polizei beziehungsweise des Untersuchungsrichteramts.

Einsargung und Aufbahrung

Sobald der Leichnam durch den Arzt oder das Untersuchungsrichteramt freigegeben wurde, kann die Einsargung sowie die Überführung in den Aufbahrungsraum erfolgen. Die Einkleidung und Einsargung können – noch bevor Sie mit dem Bestattungsamt Kontakt aufnehmen – direkt bei uns veranlasst werden. Wir begleiten Sie dabei mit Einfühlungsvermögen und Sorgfalt, übernehmen alle notwendigen organisatorischen Schritte und sorgen dafür, dass alles in Ruhe, Würde und im Sinne des Verstorbenen vorbereitet wird.

was ist im todesfall zu tun
vorgehen im todesfall

Jemand ist im Spital oder Pflegeheim verstorben

Die Verwaltung des Spitals oder Heimes informiert in der Regel direkt den zuständigen Bestatter sowie das Bestattungsamt über den eingetretenen Todesfall. Damit wird gewährleistet, dass die notwendigen administrativen Abläufe ohne zeitliche Verzögerung beginnen können. Gleichzeitig werden die Personalien des Verstorbenen, die Todeszeit sowie allfällige medizinische Dokumente korrekt an die zuständigen Stellen weitergeleitet, um den weiteren Verlauf der Formalitäten sicherzustellen.

Gedanken zum Abschied

Wichtige Fragen für
Angehörige im Trauerfall


Einkleidung

  • Sind Ihnen besondere Wünsche der verstorbenen Person zur Einkleidung bekannt – etwa ein bestimmtes Kleidungsstück oder Schmuck die sie gerne getragen hätte?
  • Falls keine Kleidungs-Wünsche des Verstorbenen bekannt sind: Welche Vorstellungen haben die Angehörigen?
  • Soll die/der Verstorbene in Privatkleidung oder in einem Sterbehemd eingekleidet werden?

Aufbahrung

  • Soll der Verstorbene im Aufbahrungsraum aufgebahrt werden, damit Angehörige in Ruhe Abschied nehmen können?
  • Wird lieber auf eine Aufbahrung verzichtet oder ist diese im kleinen Rahmen bereits erfolgt?
  • Soll der Verstorbene direkt ins Krematorium überführt werden, ohne vorherige Aufbahrung oder Abschiednahme im Aufbahrungsraum?

Bestattung

  • Sind Wünsche des Verstorbenen hinsichtlich Bestattungsart bekannt?
  • Wenn keine konkreten Vorgaben bestehen: Wird eine Erdbestattung oder eine Kremation gewünscht?
  • Soll der Abschied im engsten Familienkreis erfolgen oder wünschen Sie eine öffentliche Abdankung – z.B. in der Kirche oder an einem bestimmten Ort wo auch Freunde und Bekannte des Verstorbenen teilnehmen können?
Im Todesfall für Sie da

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