Wenn ein geliebter Mensch geht
Klarheit und Orientierung in einer schwierigen Zeit – Schritt für Schritt wissen, was im Todesfall zu tun ist.
Ein Todesfall ist
eingetreten – Was tun?

Kontakt aufnehmen mit
dem Bestattungsamt
Nehmen Sie möglichst bald telefonisch oder persönlich Kontakt mit dem Bestattungsamt Ihrer Wohngemeinde auf. Dort erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu den weiteren Schritten und können die notwendigen Formalitäten besprechen. Bitte vereinbaren Sie einen möglichen Abdankungstermin mit dem zuständigen Pfarramt erst, nachdem Sie vom Bestattungsamt die entsprechende Bestätigung oder Zustimmung erhalten haben.

Ein geliebter Mensch ist zu Hause verstorben
Kontaktieren Sie bitte den Hausarzt oder dessen Stellvertretung. Falls keiner erreichbar ist, wenden Sie sich an den Notarzt. Der Arzt stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus, welche für die weiteren Schritte erforderlich ist. Bei ausserordentlichen Todesfällen – etwa infolge eines Unfalls, Suizids, Gewaltdelikts, einer Vergiftung oder wenn die Todesursache unklar ist – wird der zugezogene Arzt die notwendigen zusätzlichen Massnahmen veranlassen. Dazu gehört insbesondere die Benachrichtigung der Polizei beziehungsweise des Untersuchungsrichteramts.

Einsargung und Aufbahrung
Sobald der Leichnam durch den Arzt oder das Untersuchungsrichteramt freigegeben wurde, kann die Einsargung sowie die Überführung in den Aufbahrungsraum erfolgen. Die Einkleidung und Einsargung können – noch bevor Sie mit dem Bestattungsamt Kontakt aufnehmen – direkt bei uns veranlasst werden. Wir begleiten Sie dabei mit Einfühlungsvermögen und Sorgfalt, übernehmen alle notwendigen organisatorischen Schritte und sorgen dafür, dass alles in Ruhe, Würde und im Sinne des Verstorbenen vorbereitet wird.

Jemand ist im Spital oder Pflegeheim verstorben
Die Verwaltung des Spitals oder Heimes informiert in der Regel direkt den zuständigen Bestatter sowie das Bestattungsamt über den eingetretenen Todesfall. Damit wird gewährleistet, dass die notwendigen administrativen Abläufe ohne zeitliche Verzögerung beginnen können. Gleichzeitig werden die Personalien des Verstorbenen, die Todeszeit sowie allfällige medizinische Dokumente korrekt an die zuständigen Stellen weitergeleitet, um den weiteren Verlauf der Formalitäten sicherzustellen.
Ein Todesfall ist
eingetreten – Was tun?
Kontakt aufnehmen mit
dem Bestattungsamt
Nehmen Sie möglichst bald telefonisch oder persönlich Kontakt mit dem Bestattungsamt Ihrer Wohngemeinde auf. Dort erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu den weiteren Schritten und können die notwendigen Formalitäten besprechen. Bitte vereinbaren Sie einen möglichen Abdankungstermin mit dem zuständigen Pfarramt erst, nachdem Sie vom Bestattungsamt die entsprechende Bestätigung oder Zustimmung erhalten haben.


Ein geliebter Mensch ist zu Hause verstorben
Kontaktieren Sie bitte den Hausarzt oder dessen Stellvertretung. Falls keiner erreichbar ist, wenden Sie sich an den Notarzt. Der Arzt stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus, welche für die weiteren Schritte erforderlich ist. Bei ausserordentlichen Todesfällen – etwa infolge eines Unfalls, Suizids, Gewaltdelikts, einer Vergiftung oder wenn die Todesursache unklar ist – wird der zugezogene Arzt die notwendigen zusätzlichen Massnahmen veranlassen. Dazu gehört insbesondere die Benachrichtigung der Polizei beziehungsweise des Untersuchungsrichteramts.
Einsargung und Aufbahrung
Sobald der Leichnam durch den Arzt oder das Untersuchungsrichteramt freigegeben wurde, kann die Einsargung sowie die Überführung in den Aufbahrungsraum erfolgen. Die Einkleidung und Einsargung können – noch bevor Sie mit dem Bestattungsamt Kontakt aufnehmen – direkt bei uns veranlasst werden. Wir begleiten Sie dabei mit Einfühlungsvermögen und Sorgfalt, übernehmen alle notwendigen organisatorischen Schritte und sorgen dafür, dass alles in Ruhe, Würde und im Sinne des Verstorbenen vorbereitet wird.


Jemand ist im Spital oder Pflegeheim verstorben
Die Verwaltung des Spitals oder Heimes informiert in der Regel direkt den zuständigen Bestatter sowie das Bestattungsamt über den eingetretenen Todesfall. Damit wird gewährleistet, dass die notwendigen administrativen Abläufe ohne zeitliche Verzögerung beginnen können. Gleichzeitig werden die Personalien des Verstorbenen, die Todeszeit sowie allfällige medizinische Dokumente korrekt an die zuständigen Stellen weitergeleitet, um den weiteren Verlauf der Formalitäten sicherzustellen.

